Die angefochtenen Veranlagungsverfügungen seien als B-Post-Sendung am 23. Juli 2020 der Schweizerischen Post übergeben worden. Da B-Post-Sendungen in der Regel innert sechs Werktagen nach der Aufgabe zugestellt würden, sei davon auszugehen, dass die Veranlagungen spätestens am 31. Juli 2020 bei der steuerpflichtigen Gesellschaft eingetroffen seien. Demzufolge habe die 30-tägige Einsprachefrist am 1. August 2020 zu laufen begonnen und am Montag, 31. August 2020 geendet. Die Einsprache der Rekurrentin vom 3. September 2020 (Poststempel: 14. September 2020) sei damit nach Ablauf der Einsprachefrist erfolgt. Folglich seien die definitiven Veranlagungen für die