7.2.3 Es ist zwar nachvollziehbar, dass – aus Sicht des Rekurrenten – die Tatsache im Ergebnis störend ist, dass er die gesamte Steuerlast bezüglich der Auszahlung aus dem C.________-Bond alleine tragen muss, obwohl die Hälfte seiner Ex-Ehefrau zukommt (so wie dies von vornherein vereinbart worden war). Um dies zu verhindern, hätten die Parteien unter den gegebenen Umständen jedoch mittels interner Regelung eine faire Verteilung der Steuerlast vereinbaren müssen. Die Bereitschaft einer solchen Regelung zuzustimmen, hängt natürlich von der jeweiligen Verhandlungsposition der Ehegatten ab (vgl. Rüdisühli/Buser, a.a.O., S. 981).