Urteil A 2020 14 17 Hinterlassenenversicherung [AHVG; SR 831.10]). Ein Hinweis auf eine allfällige künftige Zahlung im Zusammenhang mit den "aufgeschobenen, leistungsabhängigen Zuteilungen" der D.________ AG mit dem Zweck den Unterhalt der Ehefrau zu sichern, ist in Ziff. 1 der Scheidungskonvention namentlich nicht zu finden (vgl. im Gegensatz dazu exemplarisch BGer 2C_285/2019 vom 9. März 2020 E. 9.6.1 f., wo eine Zahlung aus [allerdings erst nach dem Scheidungszeitpunkt zugeteilten]