7.1.2 In Bezug auf Scheidungskonventionen hat das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Abänderung von Scheidungsurteilen festgehalten, dass es sich bei der Vereinbarung über die Scheidungsfolgen nicht um einen Vertrag im herkömmlichen Sinne handle. Aufgrund der notwendigen gerichtlichen Genehmigung verliere die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ihren vertraglichen Charakter und werde vollständiger Bestandteil des Urteils (BGer 5A_408/2018 vom 28. November 2018 E. 5 mit zahlreichen Hinweisen). Unter dem Titel der Erläuterung und Berichtigung eines unklaren, Urteil A 2020 14 16