Urteil A 2020 14 14 Fall einer Kündigung vor Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist auszugehen. Der Zeitpunkt der Übertragung bzw. des Rechtserwerbs, in welchem sämtliche (Suspensiv-)Bedingungen erfüllt waren, fällt vorliegend auf den 1. März 2018 (vgl. Beiblatt zum Lohnausweis 2018, "im bescheinigten Zeitraum ausbezahlte Cash-Anwartschaften"; Rek-act. 5 S. 4). Der definitive Rechtserwerb erfolgte damit erst nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung.