6. 6.1 Gemäss dem von der Rekursgegnerin zitierten Geschäftsbericht 2019 verfolgt die D.________ AG einen gesamtheitlichen Vergütungsansatz (Geschäftsberichte der D.________ AG sind im Internet abrufbar unter: ________). Dieser setzt sich aus der fixen Vergütung (Grundgehalt und gegebenenfalls rollenbasierte Zulage), den leistungsabhängigen Zuteilungen sowie den Vorsorge- und Nebenleistungen zusammen. Den "C.________" ordnet die D.________ AG den leistungsabhängigen Zuteilungen zu (Geschäftsbericht 2019, S. 280 und S. 294). Selbiges lässt sich sowohl aus dem Geschäftsbericht 2013 als auch aus dem Geschäftsbericht 2018 entnehmen.