Scheidungsurteil bzw. Scheidungskonvention innert 20 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils ins Eigentum der Ehegattin zu übertragen gewesen. Von weiteren 16'109 gesperrten Aktien sei ein spezifischer Fahrplan aufgestellt worden, dass diese jeweils innert zehn Tagen nach Freigabe in Abgeltung der güterrechtlichen Ansprüche an die Ehegattin zu übertragen gewesen seien, dies jeweils per 1. März der Jahre 2014, 2015 sowie 2016. Bezüglich der streitgegenständlichen C.________-Bonds der Arbeitgeberin D.________ AG werde lediglich darauf hingewiesen, dass diese "innerhalb von 20 Tagen nach Auszahlung" zur Hälfte an die Ehegattin auszubezahlen seien.