gemeldet werden (act. 5). F. Die ESTV liess sich am 4. Dezember 2020 ebenfalls vernehmen und stellte hinsichtlich der direkten Bundessteuer den Antrag auf vollumfängliche Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge. Hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern äussere sie sich praxisgemäss nur in Belangen, die mit dem Steuerharmonisierungsgesetz in Widerspruch stünden. Vorliegend seien keine diesbezüglichen Anmerkungen angezeigt. Zur Begründung werde auf den Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 1. Oktober 2020 verwiesen.