D. Mit Schreiben vom 17. November 2020 liess das Verwaltungsgericht der Steuerverwaltung sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung (nachfolgend ESTV) ein Doppel der Rekursschrift samt Beilagen zur Vernehmlassung zukommen und ersuchte gleichzeitig darum, sich dabei auch zur Frage der Beiladung der vom Rekurrenten geschiedenen Ehefrau zu äussern, da eine allfällige Gutheissung des Haupt- oder Urteil A 2020 14 3 Nebenantrages Folgen für die Steuerveranlagung 2018 der geschiedenen Ehefrau hätte (act. 4).