_) und für die direkte Bundessteuer mit Fr. ________ festzusetzen bzw. der Steuerpflichtige sei lediglich für den Anteil von Fr. ________ aus der Barauszahlung der C.________-Cash-Anwartschaft steuerpflichtig. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons Zug. C. Der Rekurrent bezahlte den von ihm verlangten Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– am 12. November 2020 fristgerecht (act. 3).