1. Das steuerbare Einkommen sei für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 gemäss eingereichter Steuererklärung mit Fr. ________ (satzbestimmend Fr. ________) und für die direkte Bundessteuer mit Fr. ________ festzusetzen bzw. der an die Ex-Ehefrau überwiesene Betrag aus C.________-Cash- Anwartschaft sei als steuerlich abzugsfähige Unterhaltszahlung zu qualifizieren. 2. Eventualiter sei das steuerbare Einkommen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 gemäss eingereichter Steuererklärung mit Fr. ________ (satzbestimmend Fr. ________) und für die direkte Bundessteuer mit Fr. ___