A. A.________, geb. 1952, deklarierte in der Steuererklärung 2018 in der Rubrik "Unterhaltsbeiträge" (Code 210) geleistete Beiträge an seine geschiedene Ehefrau in der Höhe von Fr. ________ und machte damit einen Abzug von seinen Einkünften geltend (StV-act. 1). Mit den Veranlagungsverfügungen vom 19. Mai 2020 (Kantons- und Gemeindesteuern 2018 sowie direkte Bundessteuer 2018) gewährte die Steuerverwaltung des Kantons Zug (nachfolgend Steuerverwaltung) diesen selbstdeklarierten Abzug nicht und setzte die Position "Unterhalt an geschiedenen oder getrennten Eheteil/Partn." auf Fr. 0.– (StV-act. 2). Dagegen liess der Steuerpflichtige Einsprache erheben (StV-act. 3).