5. Mitteilung an die Vertreterin der Rekurrentin (mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung), an die Steuerverwaltung des Kantons Zug und an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Bern. Zug, 14. Oktober 2020 Im Namen der ABGABERECHTLICHEN KAMMER Der Einzelrichter Der Gerichtsschreiber versandt am Urteil A 2020 13