2.3 Vorliegend hat die Steuervertreterin mit ihrem Rekurs gewisse Beweisunterlagen eingereicht. Sie verlangte, dass das Gericht anhand dieser Unterlagen das steuerbare Einkommen und Vermögen der Rekurrentin neu festlegen solle. Dieses Ersuchen lässt sich nicht als Antrag im Sinne des Gesetzes verstehen; denn es ist aufgrund der Unterlagen und der weiteren Ausführungen im Schreiben (vgl. Sachverhaltsdarstellung unter "B" ) nicht nachzuvollziehen, mit welchem steuerbaren Einkommen und Vermögen die Rekurrentin neu einzuschätzen ist. Eine Begründung fehlt ausserdem vollständig.