1.2 Die vorliegende Beschwerde (bezüglich der direkten Bundessteuer) bzw. Rekurs (bezüglich der kantonalen Steuern) wird der einfacheren Lesbarkeit halber im Folgenden als Rekurs bezeichnet, wobei der Begriff "Rekurs" beide Rechtsmittel (Beschwerde und Rekurs) umfasst. Der Rekurs wurde am 14. September 2020 der Post übergeben und gilt damit als rechtzeitig eingereicht. Es stellt sich die Frage, ob die übrigen formellen Voraussetzungen zur Behandlung des Rekurses erfüllt sind.