C. Mit Schreiben vom 15. September 2020 forderte das Verwaltungsgericht die Steuervertreterin auf, bis zum 6. Oktober 2020 einen rechtsgenügenden Antrag zu stellen und diesen zu begründen, andernfalls ein Nichteintretensentscheid gefällt werde. Der per Einschreiben verschickte Brief wurde am 16. September 2020 entgegengenommen. Darauf liess sich die Steuervertreterin der Rekurrentin nicht mehr vernehmen. Das Verwaltungsgericht erwägt: