5. Mitteilung an den Rechtsanwalt der Rekurrentin (im Doppel) sowie an die B.________ SA, an die Steuerverwaltung des Kantons Zug, an die Eidgenössische Steuerverwaltung, 3003 Bern sowie zum Vollzug von Ziffer 2 des Dispositivs an die Finanzverwaltung des Kantons Zug. Zug, 12. November 2021 Im Namen der ABGABERECHTLICHEN KAMMER Der Vorsitzende Die Gerichtsschreiberin versandt am Urteil A 2020 11