6.1.5 In Würdigung dieser Sachverhaltselemente ist festzustellen, dass die Scheune im Jahr 2018 nach dem Umbau tatsächlich nicht bewohnbar war. Die eingereichten Bilder lassen fast keinen anderen Schluss zu. Doch zahlreiche weitere Umstände deuten darauf hin, dass die Rekurrenten daran waren, die Scheune zu einem Wohnhaus auszubauen. Wäre es anders, hätten sie ihr Baugesuch anders formuliert, hätten sie von der Bank keine Hypothek für ein Ferienhaus erhalten, wäre an der Sitzung vom 26. März 2018 nicht von einer zweiten Bauetappe und dem Einbau von Sonnenkollektoren auf dem Dach die Rede gewesen und wären bei der Dachsanierung wohl nicht noch zusätzliche Lukarnen eingerichtet worden.