6.1.3 Einer Rechnung der Gemeinde B.________ "Baubewilligungsgebühren" vom 14. Juni 2018 ist zu entnehmen, dass die Behörden davon ausgingen, dass es sich beim Bauvorhaben um eine Stallsanierung und gleichzeitig um eine Umnutzung in Wohnraum handelte (Rek. Beilage 17/2). Aus einer Stellungnahme der Denkmalpflege Graubünden zuhanden der Gemeinde B.________ vom 12. April 2018 geht hervor, dass die kommunale Behörde der Meinung war, dass der Stall im Sinne des Zweitwohnungsgesetzes ausgebaut werden soll (Rek. Beilage 22).