Zwar zweifelt das Gericht diese Aussage in ihrer Absolutheit an, worauf noch zurückzukommen sein wird (E. 6.1.5). Doch selbst wenn die Rekurrenten mit den Bautätigkeiten im Jahr 2018 tatsächlich bezweckt haben sollten, dass die Baute auch in Zukunft nur ihrem ursprünglichen Zweck als Scheune dienen soll, liegt aufgrund des Umstands, dass die Investitionskosten das Dreifache der Anschaffungskosten betrugen, ein deutliches Indiz für einen wirtschaftlichen Neubau im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichts vor. Der Rekursgegnerin ist daher in ihrer Ansicht zu folgen, wonach es sich bei den Bautätigkeiten an der Scheune wirtschaftlich betrachtet um eine Totalrenovation handelte.