5.1 Gemäss Art. 32 Abs. 2 erster Satz DBG und § 29 Abs. 2 erster Satz StG können bei Liegenschaften des Privatvermögens die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften abgezogen werden. Diese beiden Bestimmungen sind mit Wirkung ab 1. Januar 2010 in die Steuergesetze eingefügt worden, womit die sogenannte "Dumont-Praxis" abgeschafft wurde. Gemäss dieser Praxis konnten in den ersten fünf Jahren nach Erwerb einer Liegenschaft keine Unterhaltskosten zum Abzug zugelassen werden.