G. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) liess sich im Verlaufe des Schriftenwechsels nicht vernehmen. Am 21. September 2020 teilte das Gericht den Parteien mit, dass diese sich aus Sicht des Gerichts hinreichend geäussert hätten. Darauf gingen keine weiteren Stellungnahmen mehr ein. Urteil A 2010 10 6 Das Verwaltungsgericht erwägt: