Zwar habe das Steueramt des Kantons Graubünden in seiner Veranlagung 2018 einen Eigenmietwert von Fr. 200.– erfasst. In der Zuger Steuererklärung sei aber kein Eigenmietwert deklariert worden. Dies habe man in die Veranlagung, namentlich auch in die interkantonale Ausscheidung übernommen. Wenn Investitionen von Fr. 234'765.– kein Eigenmietwert bzw. ein symbolischer Eigenmietwert von Fr. 200.– gegenüberstünden, könne in wirtschaftlicher Hinsicht nicht von einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen Investitionen und Eigenmietwert ausgegangen werden. Es rechtfertige sich, den getätigten Ausgaben den Gewinnungskostencharakter abzusprechen.