Ausserdem figuriere das Gebäude im Bündner Bautenverzeichnis, das 2001-2003 im Auftrag der Denkmalpflege Graubünden und des Bündner Heimatschutzes angefertigt worden sei. Weiter sei einer neu zu den Akten gereichten Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege vom 12. April 2018 zu entnehmen, wie die Rekurrenten auf die bauzeitliche Substanz Rücksicht zu nehmen hätten. Das Protokoll des Bauamts der Gemeinde B.________ vom 26. März 2018 sei zwar rudimentär abgefasst. Es widerspiegle aber nicht die Bedeutung, welche die Sitzung für alle Beteiligten gehabt habe.