Effektive Unterhaltskosten könnten den Ertrag in einem Jahr durchaus übersteigen, ohne dass deswegen ein Abzug verneint werde. Was den Denkmalschutz betreffe, so sei das Gebäude in der kantonalen Inventarliste der schützenswerten Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten eingetragen. Der Inventarisierungsprozess in der Gemeinde B.________ sei indessen sistiert, weshalb ein entsprechender Beleg nicht verfügbar sei. Ausserdem figuriere das Gebäude im Bündner Bautenverzeichnis, das 2001-2003 im Auftrag der Denkmalpflege Graubünden und des Bündner Heimatschutzes angefertigt worden sei.