Der 2017 deklarierte Steuerwert entspreche im Weiteren dem Kaufpreis von Fr. 80'000.–. Der tiefe Preis sei dadurch zustande gekommen, weil sich die vormaligen Eigentümer nicht mehr um den Unterhalt der Liegenschaft gekümmert hätten. Die geltend gemachten Unterhaltskosten würden nicht einmal das Doppelte des Kaufpreises ausmachen. Gewisse Verteuerungen seien auf die Ansprüche der Denkmalpflege zurückzuführen. Ferner sei im Jahr 2018 sehr wohl ein steuerbarer Ertrag veranlagt worden. Der Kanton Graubünden habe nämlich den Eigenmietwert auf Fr. 200.– festgesetzt. Effektive Unterhaltskosten könnten den Ertrag in einem Jahr durchaus übersteigen, ohne dass deswegen ein Abzug verneint werde.