Der (unbekannte) Kaufpreis der Liegenschaft wäre deutlich höher ausgefallen, wenn die Rekurrenten die Liegenschaft erst im renovierten Zustand gekauft hätten. Ausserdem hätten sie 2018 keinen steuerbaren Ertrag aus der fraglichen Liegenschaft deklariert. Man könne sich fragen, ob es den zum Abzug beantragten Kosten deshalb nicht auch am Gewinnungskostencharakter mangle. Der Verweis auf die Abzugsfähigkeit Urteil A 2010 10 4