Zur Untermauerung ihres Standpunkts reichten die Rekurrenten verschiedene Fotografien, Bauabrechnungen und das Protokoll einer Sitzung vom 26. März 2018 zu den Akten, an der neben den Rekurrenten eine Vertreterin der Gemeinde B.________, ein Bauingenieur (Statikfachmann) sowie ein Vertreter der Feuerpolizei und der Bündner Denkmalpflege anwesend waren. Auf weitere Vorbringen ist, falls erforderlich, in den Erwägungen einzugehen. C. Am 23. Juli 2020 wurde der von den Rekurrenten verlangte Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– fristgerecht bezahlt.