Sie hätten hingegen schon als Mieter gewisse Arbeiten in Eigenregie ausgeführt mit der Absicht, das Gebäude erhalten und wie bisher nutzen zu können. Dabei habe sich gezeigt, dass Instandstellungsarbeiten notwendig gewesen seien. Nach dem Kauf hätten sie diese in Absprache mit der Denkmalpflege des Kantons Graubünden an die Hand genommen. Dabei hätten sie die als Werkstatt sowie als Geräte- und Fahrzeugschuppen genutzte Liegenschaft soweit saniert, dass sie nicht einstürze, bei Regen trocken bleibe und dadurch wieder ihrem ursprünglichen Zweck dienen könne. Entgegen dem Einspracheentscheid sei das Gebäude dabei nicht bewohnbar gemacht worden; denn es seien weder eine thermische