(StV Act. 5), was die Steuerverwaltung des Kantons Zug (fortan: Rekursgegnerin) akzeptierte. Der im Kanton Zug eingereichten Steuererklärung 2018 legten die Rekurrenten diverse Bauabrechnungen betreffend die Scheune bei, wobei sich der Gesamtrechnungsbetrag gemäss der Zusammenstellung auf Fr. 234'765.– belief (Beilagen zu StV Act. 1). Davon machten die Rekurrenten Fr. 164'336.– (70 %) als Unterhaltskosten zum Steuerabzug geltend. Den Steuerwert der Scheune per 31. Dezember 2018 gaben sie mit Fr. 118'500.– an. Einen Eigenmietwert deklarierten sie nicht (StV Act. 1, S. 17).