Co. Ltd., Taiwan (nachfolgend: F.________) übernommen habe, welche deshalb in der fraglichen Periode (2016) ebenfalls erfolgswirksam aufgelöst worden sei. Zudem sei die Eintreibbarkeit der Forderung gegenüber dem im Ausland (Estland) weilenden D.________ als chancenlos beurteilt worden, so dass diese habe abgeschrieben werden müssen. Zu prüfen ist daher vorerst, ob es sich bei D.________ um eine "nahestehende Person" im Sinne des Gewinnsteuerrechts handelt. Ist dies zu bejahen, sind die weiteren Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen.