Die Rekursgegnerin übergehe ferner die Tatsache, dass die Überweisung von USD 2'450'000.– zu Gunsten der Rekurrentin lediglich die Hälfte des Preises für das "Trial Shipment" (50'000 Tonnen) betroffen und der Kaufvertrag ausserdem die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Tonnen Kesselkohle mit einem Zahlungsvolumen von USD 122,5 Mio. beinhaltet habe. Die von der Rekursgegnerin erwähnten Beratungs- und Vermittlungskosten hätten jedoch das ganze Geschäft betroffen und seien logischerweise zu Beginn des ganzen Geschäfts angefallen.