__ Corporation Group SA, I.________, sei das geeignete Mittel, die Bestätigung zu erhalten, dass D.________ bzw. dessen Gesellschaft die vertragliche Leistungspflicht der Rekurrentin übernommen habe und sie aus diesem Grund von der Käuferin der Kesselkohle nie eine Mahnung oder Forderung auf Lieferung der Kohle erhalten habe.