Der Antrag der Rekurrentin um Edition der Steuerakten der E.________ Corporation Group SA, I.________, betreffe nicht eine Frage der steuerlichen konsolidierten Betrachtung verschiedener Gesellschaften eines Konzerns. Er betreffe vielmehr eine Frage des Sachverhaltes und damit der Beweiswürdigung, weshalb die Rekurrentin daran festhalten wolle. Gemäss den Art. 111 Bst. f DBG bzw. 39 Abs. 2 und 3 StHG müssten die Steuer- und anderen Behörden einander Auskunft erteilen und Akteneinsicht gewähren. Die Edition der Steuerakten der E.________ Corporation Group SA, I.____