F. Die Replik der Rekurrentin ging mit Schreiben vom 8. Juli 2019 beim Gericht ein. Dabei hielt sie im Wesentlichen an ihren bisherigen Ausführungen fest. Betreffend die von der Rekursgegnerin vorgebrachten Punkte replizierte die Rekurrentin wie folgt: Urteil A 2019 9 11