Zudem ergebe sich aus der von ihr ins Recht gelegten Jahresrechnung 2011, dass sie erhebliche Beratungs- und Vermittlungskosten im sechsstelligen Umfang habe aufwenden müssen, damit das unterliegende Geschäft zustande gekommen sei, so dass sie letztlich sogar einen Verlust ausgewiesen habe. Zudem habe die Rekurrentin auch Verkaufs- und Kostenrisiken tragen müssen; aus dem ins Recht gelegten Vertrag gehe hervor, dass die Lieferung "OlE" (cost, insurance, freight) erfolgt sei. Gemäss diesem Incoterm könne die Rekurrentin nach wie vor z.B. für sämtliche Kosten bis zum Bestimmungshafen belangt werden.