_ Co. Ltd. keine auf Lieferung von Ware oder Rückleistung von Geld gerichtete Forderung erhalten. Hieran habe sich im Übrigen bis zum heutigen Tag nichts geändert. Deshalb habe die Rekurrentin in guten Treuen davon ausgehen dürfen, dass D.________ oder dessen Gesellschaft die Vertragsleistung, nämlich die Lieferung von Kohle, welche zuvor eingekauft worden war, direkt und im Prinzip ähnlich einem Anweisungsgeschäft im Sinne der Art. 466 ff. OR, also in eigenem Namen, aber auf fremde (nämlich der Rekurrentin) Rechnung erbracht habe. Wirtschaftlich betrachtet habe somit die Rekurrentin die Leistung erbracht, und zwar gegenüber der F.____