Mit dem Entscheid der Rekurrentin, in der Steuerperiode 2016 die fragliche als Rückstellung gebuchte Verpflichtung gegenüber den Lieferanten auszubuchen, sei sie bei dem von ihr vermuteten Sachverhalt auch nicht umhingekommen, die als "Darlehen" verbuchte Forderung gegenüber D.________ auszubuchen. Die Rekurrentin beantrage an dieser Stelle die Edition der Steuerakten der E.________ Corporation Group SA zwecks Prüfung, ob diese wie vermutet das gesamte Handelsgeschäft in ihren eigenen Büchern sowohl aufwand- wie ertragsseitig deklariert habe. Ausserdem beantrage die Rekurrentin, D.__