In 2016 – die Rekurrentin habe zwischenzeitlich ihre Firma und ihren Zweck geändert – sei die Rekurrentin zum für sie zwingenden Schluss gekommen, dass D.________ die Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft vom 7. Oktober 2011 selbst übernommen haben musste. Dies bestätige sich darin, dass D.________ offenbar schon am 9. Dezember 2011 eine Aktiengesellschaft, die E.________ Corporation Group SA mit Sitz in I.________ habe gründen lassen und ab dem 10. Februar 2012 als deren Verwaltungsratspräsident gezeichnet habe. Diese Gesellschaft habe insbesondere den Handel mit Rohstoffen, darunter auch Kohle, bezweckt.