In den Folgejahren ab 2012 habe die Rekurrentin indessen weder von D.________ jemals wieder etwas gehört noch habe sie gegen sie gerichtete Forderungen im Zusammenhang mit dem Einkauf der Kesselkohle beziehungsweise eine solche auf Lieferung der Kohle an die Käuferin F.________ Co. Ltd. erhalten. Letztere habe immerhin eine Anzahlung in der Hälfte des Kaufpreises geleistet. In 2016 – die Rekurrentin habe zwischenzeitlich ihre Firma und ihren Zweck geändert – sei die Rekurrentin zum für sie zwingenden Schluss gekommen, dass D.________ die Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft vom 7. Oktober 2011 selbst übernommen haben musste.