Am 30. November 2011 sowie am 12. Dezember 2011 habe D.________ eigenmächtig zwei Geldtransfers zu Lasten des Bankkontos der Rekurrentin veranlasst: Einerseits eine Überweisung von Fr. 100'000.– und anderseits eine solche von USD 1'389'406.76. Beide Transaktionen seien ohne Wissen der Rekurrentin oder ihres Verwaltungsrats zu Gunsten von D.________ persönlich erfolgt, mutmasslich auf ein Konto bei der G.________ in I.________, lautend auf dessen Namen. Dies werde dadurch belegt, dass auf den Belastungsanzeigen hervorgehoben werde, dass die Geldbeträge "In favor of: D.________" erfolgt seien. Nachdem die Rekurrentin von den beiden Transfers erfahren habe, habe sie D.__