A 2019 9 2 A. Die A.________ AG, Baar (nachfolgend: Rekurrentin), deklarierte in ihrer Steuererklärung 2016 vom 23. August 2017 einen steuerbaren Reingewinn von Fr. 0.–, bzw. einen Verlust von Fr. 93'038.–, nach Berücksichtigung von Verlustvorträgen vorangegangener Steuerperioden, und ein steuerbares Kapital von Fr. 100'000.–. In der Eröffnung der Veranlagung vom 29. Dezember 2017 erfolgte durch die Steuerbehörde eine Aufrechnung von Fr. 1'526'642.– als verdeckte Gewinnausschüttung für die von der Rekurrentin vorgenommene Abschreibung auf einem bisher an D.________ gewährten Darlehen.