6.6 Einen solchen Nachweis hat die Rekurrentin nicht eingereicht. Sie beschränkte sich darauf, auszuführen, dass die Versicherungs-(vermittlungs-)branche als solche spesenintensiv sei (Rekurs, S. 8). Zudem liess sie augenscheinlich Lohnkontoauflistungen der Jahre 2012 und 2013 (Rek. act. 19) sowie eine Lohn- und Spesenaufstellung 2014 (Rek. act. 20) einreichen.