Der Zweck der Pauschalspesen liege darin, dass die Mitarbeiter nicht über sämtliche Kleinausgaben abrechnen müssten, was rein aus verfahrensökonomischen Gründen für die Mitarbeiter wie auch für die Rekurrentin sinnvoll sei. Für die Jahre 2013 und 2014 lägen detaillierte Aufstellungen bzw. einzelne Lohnblätter vor, aus denen die einzelnen Spesenzahlungen sowie die bezogenen Saläre ersichtlich seien (Rekurs, S. 7 f.).