Die Höhe der Spesen sei grundsätzlich in ihrem Gesamtrahmen zu würdigen. Die Rekurrentin sei in der Versicherungsbranche, insbesondere in der Versicherungsvermittlung, tätig. Diese Branche sei als solche spesenintensiv. Die Mitarbeiter der Rekurrentin seien oft unterwegs und besuchten eine hohe Anzahl an potenziellen zu vermittelnden Versicherten. Demzufolge seien mit der Arbeitstätigkeit der Mitarbeiter zweifellos erhebliche geschäftlich bedingte Auslagen verbunden. Der Zweck der Pauschalspesen liege darin, dass die Mitarbeiter nicht über sämtliche Kleinausgaben abrechnen müssten, was rein aus verfahrensökonomischen Gründen für die Mitarbeiter wie auch für die Rekurrentin sinnvoll sei.