Eine Umqualifizierung würde einzig bei den einzelnen Mitarbeitern einkommenssteuerrechtliche Folgen haben. Ob es sich bei den einzelnen Spesenentschädigungen tatsächlich nicht um Spesenersatz, sondern um einen Lohnbestandteil handle, sei im Rahmen des Veranlagungsverfahrens bei jedem einzelnen Mitarbeiter individuell zu prüfen. Des Weiteren könne der Behauptung der Urteil A 2019 5 23