5.9.2 Zu den Provisionszahlungen an die G.________ Versicherung in Höhe von Fr. 92‘200.– hat die Rekurrentin ausgeführt, die Provisionszahlung entspreche einer Direktprovision pro Abschluss, wobei im Jahr 2015 noch Stornobeiträge für gekündigte Verträge verrechnet bzw. als Depot zurückbehalten worden seien (Rekurs, S. 6). Dokumentiert sind diese Aufwände wiederum nur durch eine detaillierte Übersicht über die gemäss Darstellung der Rekurrentin vermittelten Versicherungen und korrespondierenden Provisionen (Rek. act. 15). Weitere Belege sind keine vorhanden. Deshalb kann auf die Ausführungen in vorstehender E. 5.6.2 verwiesen werden.