Dieses Fehlen kann jedoch durch die vorhandenen Unterlagen kompensiert werden. Denn die in Rechnung gestellten Provisionsansprüche und Benzinspesen stimmen betragsmässig stets mit den nachgewiesenen Zahlungen überein (siehe etwa Januar: Forderung und Überweisung von Fr. 6’000.–; April: Forderung und Überweisung von Fr. 7’020.–; September: Forderung und Überweisung von Fr. 5’250.–). Daraus lässt sich aufgrund der speziellen Umstände dieses Falls mit hinreichender Deutlichkeit auf eine vertragliche Vereinbarung über Art und Höhe der Provisionen schliessen, sodass diese Dokumente im hier zu beurteilenden Fall als ausreichender Ersatz für einen Vertrag dienen.