5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Steuerverwaltung des Kantons Zug. Auf die Ausführungen wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. D. Den Kostenvorschuss von Fr. 6'000.– bezahlte die Rekurrentin fristgerecht.