Position «Pauschalspesen»: Fr. 36’000.–). Sämtliche Aufrechnungen resultierten jeweils aus einer Akzeptanz von 50% der von der steuerpflichtigen Gesellschaft geltend gemachten Aufwände infolge eines «ermessensweisen Entgegenkommens» durch die Steuerverwaltung, mit Ausnahme der Kinderzulagen. B. Am 14. November 2017 erhob die steuerpflichtige Gesellschaft Einsprache gegen die Veranlagungen der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuern der Steuerperioden 2012–2015. Mit Einspracheentscheid vom 5. Februar 2019 hiess die Steuerverwaltung des Kantons Zug die Einsprache in Bezug auf die Aufwandpositionen